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„GENial“ – DER Prämien-Fond zur Förderung von Chancengleichheit in den Fakultäten

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AUSSCHREIBUNG

Allgemeines / Zielsetzung
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) würdigt und fördert mit
diesem Prämien-Fond Initiativen in den sechs Fakultäten, die auf die tatsächliche Umsetzung von
Chancengleichheit in Lehre und Forschung abzielen. Es wurden dafür im Rahmen des
Professorinnenprogramms III Mittel eingeworben – in 2021 können im Fond insgesamt 15.000 €
abgerufen werden.
Für 2021 endete die interne Ausschreibung am 09. Juli, es wurden alle Mittel ausgereicht.

Damit werden kleinere (innovative) Projekte zum Abbau von geschlechterbedingten Benachteiligungen
in Studium, Lehre und Forschung gefördert. Das können sein:

Veranstaltungen zur Sensibilisierung zu Themen rund um Chancengleichheit (z. B.
Ringvorlesungen für Studierende als zukünftige Führungskräfte)

Sichtbarmachung von weiblichen Rollenvorbildern in der Wissenschaft (z. B. durch
Veranstaltungen, Ausstellungen, Broschüren)

besondere Aktivitäten zur Gewinnung von Studentinnen in Fächern, wo diese unterrepräsentiert
sind (z. B. durch Videos, Filme, Podcasts)

zusätzliche Maßnahmen zur Gewinnung von Professorinnen (z. B. Aktive Rekrutierung)

individuelle Karriere- und Personalentwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen (z. B. durch
Mentoring und Coaching)

Vergabe von Abschluss- und Seminararbeiten mit Gleichstellungs-Bezug, wissenschaftliche
Publikationen zu Gender-Thematiken

Projekte zur Implementierung von Gender Mainstreaming in Studium, Lehre und Forschung

Projekte zur Vereinbarkeit von Studien-, Berufs- und Familienverantwortung

Antragstellung
Antragsberechtigt sind Studierende sowie Beschäftigte der BTU.
Die Prämie wird an die Fakultät ausgeschüttet. Die Prämie ist dabei zweckgebunden für weitere
gleichstellungsfördernde Maßnahmen an der BTU einzusetzen. Wie die Mittel verwendet werden, ist
gegenüber der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten formlos nachzuweisen. Die Bewilligung erfolgt
unter der Voraussetzung, dass die Mittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Vergabeentscheidung
Über die Vergabe der Prämie entscheidet eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Gleichstellungsrates
zusammensetzt.

Einzureichende Unterlagen im Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Die Anträge für den Prämien-Fond sind bis zum 9. Juli 2021 über die Dekanate per E-Mail an die
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Birgit Hendrischke (
gleichstellung@b-tu.de) einzureichen.
Das Antragsformular finden Sie ↓hier
.

Kontakt für Fragen und Feedbacks zur Förderung
Claudia Künzel
T 0355 69 3140
E
kuenzcla@b-tu.de