Elterngeld
Allgemeines
Um junge Eltern an der Universität zu unterstützen, hat der Studierendenrat seit dem Wintersemester 2008/2009 ein Begrüßungsgeld (Elterngeld vom STuRa) in Höhe von 100,- EUR für die Neugeborenen eingeschriebener Studierender der BTU Cottbus-Senftenberg beschlossen. Das Begrüßungsgeld wurde durch die Kofinanzierung des Studentenwerkes Frankfurt/Oder für ab dem 1.10.2010 geborenen Babys von Studierenden der BTU Cottbus auf 150,- € aufgestockt.
Um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu verbessern, erhalten alle neugeborenen Kinder von Studierenden der durch das Studentenwerk Frankfurt (Oder) betreuten Hochschulen einen Willkommensgruß in Höhe von einmalig 50 Euro.
Empfangsberechtigt sind alle Studierenden, deren Kinder während des Studiums geboren werden. Sind beide Elternteile Studierende an den betreffenden Hochschulen, so wird der Willkommensgruß nur an ein Elternteil gezahlt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Semesterbeiträge. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Willkommensgrußes besteht nicht.Der Antrag auf den Willkommensgruß muss schriftlich mittels der vorgesehenen Formulare beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) erfolgen.
Dabei sind vorzulegen bzw. mitzuschicken:
- – Kopie der Geburts- bzw./ Abstammungsurkunde
- – Immatrikulationsbescheinigung
- – Personalausweis bzw. dessen Kopie
Die Zahlung des Willkommensgrußes erfolgt per Überweisung.
Antrag auf Willkommensgruß findet Du↓ Hier
Zuständiges Referat
Referat für Diversität, Internationales und Soziales
Kontakt
soziales@stura-cottbus.de