Gebühren und Beiträge an der BTU Cottbus-Senftenberg

Allgemeines

Habt ihr euch schon einmal gefragt, was ihr da pro Semester bezahlt und wo dieses Geld hinfließt? Oder vielleicht sogar, was das da für eine Gebühr ist, obwohl es doch heißt, dass es an der BTU keine Studiengebühren gibt? Auf dieser Seite versuchen wir, euch die Semestergebühr ein wenig aufzuschlüsseln und euch vielleicht darauf zu bringen, dass es teilweise sogar sinnvoll ist, diese zu zahlen.

Während Studiengebühren in einigen Bundesländern an- und wieder abgeschafft wurden, gibt es andere Bundesländer, die nie auf den Gedanken gekommen sind solche einzuführen. Diese Studiengebühren sollen die Lehre an der Hochschule verbessern und wurden, wie zeitweise in Bayern, sogar zweckgebunden genutzt. Semesterbeiträge werden hingegen von Hochschulen, Studierendenschaften und Studentenwerken erhoben. Sie sind für unterschiedliche Projekte und Dinge da.

Zunächst eine Übersicht, welche Gebühren und Beiträge es an der BTU Cottbus-Senftenberg gibt.

Übersicht

Erläuterungen

Die Semestergebühr teilt sich in vier separate Beiträge auf, dem Semesterticket, der Gebühr für die Studierendenschaft, dem Sozialfond, dem Beitrag des Studentenwerkes und der Uni-Gebühr:

Beitrag für studentische Gremien
Der Beitrag für die studentischen Gremien dient der Selbstverwaltung, aber auch der Verwirklichung vieler Projekte und Ideen der Studierendenschaft. Von diesem Beitrag werden unsere Services wie die Rechtsberatung, das Systemische Coaching, wie auch das Elterngeld und viele weitere geförderte Projekte iniziiert und gefördert.

Beitrag zum Semesterticket
Das Semesterticket wird von uns verhandelt. Mit ihm kann man quer durch das Land Brandenburg und Berlin fahren, aber auch mit der Direktverbindung von Cottbus bis nach Dresden. Genauere Informationen findest du hier.

Beitrag zum Sozialfond
Der Sozialfond soll Studierende unterstützen, die es aus unterschiedlichen Gründen nicht schaffen, den Beitrag zu zahlen. Weitere Informationen findest du auf der Seite „Sozialfond“.

Beitrag für das Studentenwerk
Auch das Studentenwerk Frankfurt-Oder am Standort Cottbus und Senftenberg zieht seinen Beitrag über den Semesterbeitrag ein. Genauere Informationen darüber, was das Studentenwerk ist, findest du hier.

Rückmeldegebühr
Die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr fließt in den Landeshaushalt. Diese Gebühr wird schon seit langer Zeit als rechtswidrig betrachtet, weshalb seitens verschiedenen Hochschulen Klagen formuliert wurden. Diese kann u.U. zurückerstattet werden.

Rückerstattungen

Eine Erstattung der gesamten Rückmeldegebühren durch die Studierendenschaft ist nicht möglich, da wir nicht Empfänger aller Gebühren sind.

Beitrag für studentische Gremien

Ebenso verwalten wir den Beitrag für die Studierendenschaft, den du unter Umständen erstattet bekommen kannst. Die Umstände kannst du im folgenden Formular nachlesen.

Antrag auf Rückerstattung 14,- Euro ↓ Hier

Beitrag für das Studentenwerk
Dieser Beitrag wird, wie es der Name schon verrät, vom Studentenwerk verwaltet.

Antrag auf Befreiung des Studentenwerkbeitrags ↓ Hier

Weitere Informationen

Weitere Informationen bekommst du in unserem Büro, persönlich, per Telefon oder Mail!
(Scrolle nach unten)

Antrag auf Projektförderung für Mitglieder des StuRa ↓ Hier

Zuständiges Referat für das Semesterticket
Referat für Gesundheit, Umwelt und Mobilität

Kontakt
umwelt@stura-cottbus.de

Zuständiges Referat für den Sozialfond
Referat für Diversität, Internationales und Soziales

Kontakt
soziales@stura-cottbus.de

Studentenwerk Frankfurt/Oder
Studentenhaus
Universitätsstraße 20
03046 Cottbus

Telefon
0355 – 7821-588