Das Raumvergabekonzept wird seitens der Verwaltung der BTU derzeit überarbeitet, es könnt also sein, dass dieses Konzept nicht komplett stimmt. Für Fragen kannst du dich gern an kultur@stura-cottbus.de wenden.
Ein Behördenmarathon in 5 Schritten
Schritt 1: Interne Raumvergabe
Frau Röhrborn ist eure erste Ansprechpartnerin. Sie schaut, ob die gewünschte Räumlichkeit zu diesem Zeitpunkt frei ist.
Den Antrag, den ihr vorher ausfüllen müsst, findet ihr im Intranet der BTU (falls du gerade im Uninetzwerk unterwegs bist, dann findet du den Antrag hier).
Wie finde ich Frau Röhrborn:Örtlichkeit: Lehrgebäude 10, Raum 331bSprechstunde: Mo – Fr. 09:00 – 11:00 und 13:00 – 14:00Mail: renate.roehrborn@tu-cottbus.de
Los gehts!
Schritt 2: StuRa Büro
Im StuRa-Büro bekommt ihr alle weiteren Formulare (für das Ordnungsamt, GEMA, Haftpflichtversicherung). Hier werdet ihr auch durch unser Kulturreferat beraten und, wenn euch gewisse Angaben unklar sind, auch gern geholfen.
20% geschafft
Schritt 3: Ein Besuch beim Ordnungsamt
Mit einer Kopie des Formulars aus Schritt 1 (mit den Unterschriften) und dem ausgefüllten Formular des Ordnungsamts (bekommt ihr von uns) geht ihr zu ihm. Insbesondere bei Open-Air-Veranstaltungen kann das Ordnungsamt Auflagen erteilen, um die Anwohner vor zu großer Lärmbelästigung zu schützen. Diese können von Schallemissionswertmessungen bis hin zu Beschränkungen der Veranstaltungszeit reichen.
Vorsicht bei Speisen:
Wenn ihr welche verkaufen wollt, wird es kompliziert, weil ihr geeignete Räume, Leute mit Gesundheitspass, und und und braucht. Deshalb besser Finger davon lassen!
Das Genehmigungsverfahren des Ordnungsamtes dauert in der Regel einige Tage und kostet 10,-Euro Verwaltungsgebühr.
Kontakt:Technisches Rathaus (neben der Spreegalerie)Herr Frotscher, Raum 3008Sprechstunde: Di 13:00 – 17:00 Uhr und Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 UhrTelefon: 0355 / 612 – 2849E-Mail: lars.frotscher@neumarkt.cottbus.de
40% – Fast die Hälfte
Schritt 4: Zurück zum StuRa
Mit der Genehmigung des Ordnungsamtes und dem Original des Formulars aus Schritt 1 kommt ihr zurück in den StuRa.
Jetzt prüfen wir noch, ob und wieviel GEMA-Gebühren ihr bezahlen müsst. Diese Gebühren fallen immer dann an, wenn ihr von euren Gästen Eintrittsgeld verlangt. Die Gebühren sind von der Höhe des Eintrittsgeldes und der Größe der Veranstaltung abhängig.
Außerdem bieten wir euch den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung an. Über uns bekommt ihr diese Pflichtversicherung, ohne die an der Uni keine Party-Räume mehr vergeben werden. Sie kostet 54,-€.
60% – Bleib am Ball!
Schritt 5: Zum Kanzler
Mit dem Originalformular aus Schritt 1, der Genehmigung des Ordnungsamtes und der Bestätigung der Haftpflichtversicherung – die ihr von uns bekommen habt – geht ihr zum Sekretariat des Kanzlers. Dort nimmt Frau Petsching eure Unterlagen entgegen.
80% – Fast geschafft