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+++Probleme mit dem Semesterticket+++

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Liebe Studierende,

aufgrund mehrfach auftretender Probleme mit dem Semesterticketaufdruck auf vielen Studierendenausweisen, möchten wir euch dringend darauf aufmerksam machen, dass euer Semesterticketaufdruck eindeutig lesbar sein muss.

Ist dies nicht der Fall, droht euch ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von aktuell 60€. Gleichzeitig behalten sich die Verkehrsbetriebe (Cottbusverkehr, ODEG, Deutsche Bahn u.a.) vor, die Tickets aufgrund von Missbrauch (z.B. Fälschung) einzuziehen.

Damit ihr mit einem gültigen Semesterticket unterwegs seid, solltet ihr Folgendes beachten:

Ist euer Semesterticketaufdruck eindeutig lesbar? Denkt daran, dass ihr euren Aufdruck subjektiv bewertet, was für euch gerade noch erkennbar ist, muss für den Kontrolleur nicht erkennbar sein! Wichtig ist auch, dass der Busfahrer in der Kürze der Zeit beim Einstieg die Möglichkeit hat, das Ticket deutlich lesen zu können.

Wenn euer Aufdruck nicht eindeutig erkennbar ist, gibt es folgende Alternativen:
– Karte neu bedrucken (Achtung: manchmal ist der Thermostreifen der Karte so beschädigt, dass dies keine sonderliche Besserung bringt, also im Anschluss neu überprüfen!)

– Eine vorübergehende Ersatzbescheinigung ausstellen lassen. Diese erhaltet ihr Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr im StuRa Büro am Zentralcampus in der Hubertstraße 15 in Cottbus, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9:30 bis 14:00 Uhr im StuRa Büro am Campus Senftenberg Großenhainer Straße 57 Gebäude 7, Raum 109 in Senftenberg), diese ist einen Monat gültig, in diesem Zeitraum sollte der neue Studierendenausweis beantragt werden

– ihr lasst euch zur Sprechzeit, Dienstag von 9:00 – 11:30 Uhr im Hauptgebäude, Raum 0.35, eine neue Chipkarte ausstellen (Achtung!!!! Momentan zahlt jeder Studierende für die Erstattung der ersten Chipkarte 15€, für jede weitere Neuausstellung 20 €, Ausnahme: nach 5 Jahren ist die neue Karte kostenlos oder der Studierendenausweis wurde euch gestohlen (muss mit einer Anzeige bei der Polizei nachgewiesen werden)

Mit dem letzten Punkt beschäftigen wir uns aktuell und versuchen einen besseren Kompromiss mit der Universität zu vereinbaren. Allerdings ist dies momentan die Regel, an die sich alle zu halten haben.

Nun, was gilt also als gültiges Fahrticket und was nicht?

Gültig: Studierendenausweis mit eindeutig lesbarem Aufdruck, Semesterticketersatzbescheinigung mit VBB-Etikett aus dem StuRa im Original

Nicht-Gültig: Studienbescheinigungen, Notenübersichten oder andere universitäre Bescheinigungen, denn: nicht jeder Studierende, der eine Studienbescheinigung hat, hat aus verschiedenen Gründen auch ein Semesterticket bzw. hat er die Möglichkeit genutzt, sich aus festgelegten Gründen den Beitrag zum Semesterticket erstatten zu lassen – die ist nicht auf der Studienbescheinigung vermerkt.

Wir danken euch für Eure Aufmerksamkeit und bitten euch, diese Informationen weiterzutragen!

Euer StuRa!