Informationen zum Semesterticket

Allgemeines

Das Semesterticket ist Teil der → Semestergebühr an der BTU Cottbus Senftenberg und wird solidarisch finanziert. Demgemäß erhalten alle an der Universität eingetragenen Studierenden ein solches Ticket (ausgenommen sind Fernstudierende). Mit dem Semesterticket kannst du quer durch Brandenburg und Berlin fahren und alle Nahverkehrsmittel benutzen, wie die Regionalzüge, U-Bahn, S-Bahn, Tram und Bus. Außerdem könnt ihr mit dem RE18 zwischen Cottbus Hbf und Dresden Hbf pendeln. Innerhalb von Berlin und Brandenburg könnt ihr mit dem Semesterticket auch bestimmte Fernverkehrszüge nutzen. Dazu findet ihr unter nachfolgendem Link eine Auflistung der nutzbaren Verbindungen:

→ Fernzugverkehr in Brandenburg und Berlin

Enthaltene Leistungen

Vom Ticket ausgeschlossene Gruppen

Studierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft der BTU Cottbus sind oder die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten, Fernstudierende, einschließlich externe Doktoranden oder Studierende, die sich für ein berufs-begleitendes Promotionsstudium immatrikuliert haben,Schwerbehinderte, die nach dem Recht der Schwerbehinderten im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben,Behinderte die davon betroffen sind, müssen dies vor der Rückmeldung/Immatrikulation beim Studierendensekretariat (nicht StuRa!) nachweisen.Studierende, die an einer anderen Hochschule der Länder Berlin oder Brandenburg immatrikuliert sind und dort ein VBB-Semesterticket erhalten.

Befreiung vom Semesterticket

Es gibt Ausnahmen unter denen du dich von dem Ticket befreien lassen kannst. Wer das Semesterticket aus bestimmten Gründen nicht nutzen kann, hat die Möglichkeit sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen und bekommt den vollen Semesterticketbeitrag zurückerstattet. Die Fahrtberechtigung besteht dann natürlich nicht mehr. Der Semesterticketbeitrag muss aber trotzdem erst einmal bei der Rückmeldung/Immatrikulation gezahlt werden. Die Gründe für die Befreiung sind:

Studierende mit einer Behinderung, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen,Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums im Praxissemester, im Auslandssemester oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten,Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden. Gleichfalls ausgenommen werden zum Zeitpunkt der Rückmeldung erkrankte Studierende, wenn die Erkrankung zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigen würde,Studierende, die im Besitz eines Firmentickets – Tarifbereich VBB-Gesamtnetz – sind,Studierende, die für berufsbegleitende Studiengänge immatrikuliert sind.

Die Befreiung wird beim Studierendenrat bis zum Ende der Rückmeldefrist schriftlich beantragt, dafür stehen beim StuRa und im Internet die entsprechenden Formulare bereit.

Vollständig ausgefüllte Anträge auf Befreiung vom Semesterticket an: office@stura-cottbus.de

Die verschiedenen Befreiungsgründe müssen natürlich nachgewiesen werden. Nachdem die Befreiung durch den StuRa geprüft und bewilligt worden ist, wird die Fahrberechtigung auf dem Studierendenausweis am BTU-Terminal gelöscht. Nach Vorlage des geänderten Ausweises beim StuRa bis spätestens zum 31.03. (Erstattung für Sommersemester) und bis 30.09. (Erstattung für das Wintersemester) wird dann der Semesterticketbeitrag per Überweisung zurückgezahlt.

Alle notwendigen Anträge findest du hier!

Zuständiges Referat
Referat für Gesundheit, Umwelt und Mobilität

Kontakt
umwelt@stura-cottbus.de