Deutschlandsemesterticket

Der Gültigkeitsbereich des Deutschlandtickets und zu einem günstigeren Preis durch das Solidarmodell.

Allgemeines

Ab dem 01.04.2024 gibt es an der BTU für berechtigte Studierende das Deutschlandsemesterticket. Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick.

Laufzeit Jeweils das ganze Semester:
WiSe (01.10. - 31.03.)
SoSe (01.04. - 30.09.)
Ausgabe Digital über den Browser (Web-Ticket).
Anschließend kann das Ticket im Google oder Apple Wallet hinterlegt werden.
Der vollständige Prozess ist unten aufgezeigt
Legitimation Digitales-Ticket + amtlicher Lichtbildausweis
Geltungsbereich Gleicher Geltungsbereich wie beim Deutschlandticket:
deutschlandweit gültig im Nahverkehr
Übertragbarkeit personengebundenes Ticket, nicht übertragbar
Mitnahmeregelungen - Kinder unter 6 Jahre, Kinderwagen, Handgepäck
- Keine Mitnahme anderer Personen
- Keine Mitnahme von Hunden bundesweit, im VBB-Tarifgebiet Mitnahme von 1 Hund möglich. (Regelungen können in verschiedenen Verbünden abweichen)
- Keine unentgeltliche Mitnahme von Fahrrädern bundesweit
Preis 60 % des Fahrpreises des regulären Deutschlandtickets, das sind aktuell 29,40 € im Monat. (eingezogen über die Semestergebühr und für das ganze Semester)

Ticket & Befreiungsantrag

Ihr könnt euch das Semesterticket nun digital abholen.
Geht dafür einfach auf https://www.stura-btu.de/semesterticket

Für Studierende mit Semesterticketberechtigung und welche die Gründe gemäß der Semesterticketsatzung haben um sich befreien zu lassen, können dies nun auch tun:
https://form.stura-btu.de

Studierende, die nicht berechtigt sind erhalten das Geld als Guthaben in ihr myBTU-Portal, über welches es dann an euer Konto zurücküberwiesen wird.

Ausstellungsprozess

Verwendete Begriffe und Antworten auf verschiedene Fragen findet ihr unter der Abbildung.

FAQ

Die BTU-ID ist nicht die Matrikelnummer, sondern eine BTU spezifische Kennung, die jede Person an der BTU besitzt und nur einmal vergeben wird.

Um deine BTU-ID herauszufinden, kannst du auf https://form.stura-btu.de gehen.

Bei der DST-Berechtigung handelt es sich um die Berechtigung zum DeutschlandSemesterTicket, was auch geichzeitig NUR die Bezugspflichtigen Studierenden sind.

Auszug aus der Semesterticketsatzung:

§ 3 Bezugspflicht und Berechtigung

  1. Immatrikulierte Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg sind zum Bezug des Deutschlandsemestertickets verpflichtet, soweit keine der nachfolgenden Ausnahmen des Absatzes 2 greifen. Weitere individuelle Befreiungsgründe sind durch § 4 geregelt.
  2. Folgende Personengruppen sind nicht berechtigt, ein Deutschlandsemesterticket über diesen Vertrag zu beziehen:

a) Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes,

b) Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohnePräsenzpflicht immatrikuliert sind („Fernstudierende“),

c) Studierende, die gemäß Prüfungs- und Studienordnung  in einem berufsbegleitenden Studiengäng immatrikuliert sind,

d) Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,

e) Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören,

f) Studierende, die gemäß Prüfungs- und Studienordnung in einem nicht modularisierten Studienprogramm oder in einem Studienprogramm mit einem Leistungsumfang von weniger als 15 Credit Points im Semester immatrikuliert sind,

g) Studierende, die in Ergänzungs-, Zusatz- oder Aufbaustudiengängen immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studiengängen teilnehmen sowie Promotionsstudierende

Kontakt

Bitte alle Anfragen zum Semesterticket an die folgende E-Mail Adresse stellen:
semesterticket@stura-btu.de