Ausschreibung Studentische Vizepräsidentschaft
für die Legislatur 2026/27.
Profil Studentische Vizepräsidentschaft
Die studentische Vizepräsidentschaft bildet den Kommunikationskanal zwischen dem Präsidium der Universität und der studentischen Selbstverwaltung. Somit ist die Studierendenschaft an allen maßgebenden Entscheidungen der Universität beteiligt. Hierfür ist eine ständige Anwesenheit in den höchsten akademischen und studentischen Gremien (z.B. Präsidiumssitzung, Fakultätsleitungsrunde, Senat, Studierendenrat und Studierendenparlament) der Universität nötig. Die Bewerbenden müssen fließend Deutsch und mindestens gutes Englisch beherrschen. Weitere Sprachen sind wünschenswert. Für die Tätigkeit wird eine regelmäßige Anwesenheit am Campus bzw. vor Ort bevorzugt. Ein bisheriges Engagement in der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung ist ebenfalls vorteilhaft. Die studentische Vizepräsidentschaft hat politisch neutral zu handeln. Für den hohen Aufwand von etwa 20 Stunden pro Woche wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Aufgaben und Themenschwerpunkte sind unter Anderem
- Kommunikationsglied zwischen den Gremien der studentischen Selbstverwaltung und des Präsidiums der Universität
- Regelmäßige und aktive Teilnahme an Sitzungen und Diskussionen im Präsidium der Universität, der akademischen Gremien und der studentischen Selbstverwaltung
- Vermittlung von neuen Entwicklungen zwischen der studentischen Selbstverwaltung und den universitären Gremien
- Einbringung von studentischen Perspektiven in das Präsidium der Universität Mitwirkung und studentischer Einblick bei Entscheidungen zur Hochschulentwicklung, Evaluation von Lehre & Forschung, Studien- und Prüfungsordnungen
- Diplomatisches Verständnis und das Pflegen einer gesunden und würdevollen Diskussionskultur
- Durchsetzungsvermögen und Souveränität bei der Vertretung der gesamten Studierendenschaft und ihrer Interessen in aller Vielfalt
Wir suchen
Engagierte, teamfähige und offene Studierende, die über den Tellerrand eines normalen Studierenden hinausblicken wollen und die Universität im Sinne der Studierenden mitgestalten wollen. Durch die fließenden Deutsch- und guten Englischkenntnisse müssen sich die Bewerbenden exzellent mit Kanzler, Präsidentin, Vizepräsidenten und den verschiedenen Gremien verständigen können. Ein offener und respektvoller Umgang ist in diesen Gesprächen an der Tagesordnung, dementsprechende Ausdrucksweise soll von den Bewerbenden beherrscht werden. Weiterhin werden Grundkenntnisse über die Struktur der akademischen und der studentischen Selbstverwaltung erwartet.
Ablauf der Bewerbung
Bis zum Dienstag, den 30.06.2026 können sich Studierende der BTU für den Posten der studentischen Vizepräsidentschaft bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind an praesidium@stupa-btu.de zu senden. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist ebenfalls im Büro des Studierendenrates möglich. Die schriftlichen Bewerbungen müssen bis zum Dienstag, den 30.06.2026 um 15 Uhr vorliegen.
Mit der Kandidatur muss angegeben werden:
- Vollständiger Name des/der Studierenden
- Studiengang des/der Studierenden
- Telefonnummer und/oder E-Mailadresse des/der Studierenden
- Studierendenbescheinigung
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben (Offensichtlich KI-generierte Schreiben sind unerwünscht und werden nicht beachtet)
- Aufzählung und Erläuterung der Gremienerfahrung (wenn vorhanden)
Lebenslauf, Motivationsschreiben und Erläuterung der Gremienerfahrung werden mit den Mitgliedern des Studierendenparlaments und dem Studierendenrat geteilt.
Am Donnerstag, den 02.07.2026, werden die Kandidaturen hochschulöffentlich bekannt gemacht.
Gewählt wird in der Parlamentssitzung des Studierendenparlamentes ab Dienstag, 14. Juli 2026, ab 18:30 Uhr. Wahlberechtigt sind alle Parlamentarier*innen, die zu Beginn der Sitzung Mitglied des Parlamentes sind. Im Rahmen der Feststellung der Beschlussfähigkeit auf der Parlamentssitzung kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis eingelegt werden.
Gewählt wird nach dem Prinzip der Personenwahl, das Ergebnis wird nach jedem Wahlgang festgestellt und im Protokoll der Sitzung veröffentlicht. Grundlage der Wahl ist die Wahlordnung der Studierendenschaft in der Fassung vom 13. Juli 2021, einsehbar unter http://www.stura-btu.de/downloads/satzungen-und-ordnungen/ .
Abgestimmt wird nach dem Prinzip der Personenwahl mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Parlamentarier*Innen. Das Ergebnis wird in der Sitzung bekannt gegeben und im Protokoll der Sitzung veröffentlicht. Anschließend wird der Vorschlag der Studierendenschaft an die Präsidentin übermittelt. Die endgültige Berufung erfolgt durch den Senat.